Bayern belohnt Bauherren mit einem Zuschuss von 500 € pro Tonne CO2, die durch die Verwendung von Vollholzprodukten, Holzwerkstoffen sowie Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen gebunden wird. Die maximale Gesamtzuwendung beträgt 200.000 € je Baumaßnahme. Bitte beachten Sie, dass die Förderung ohne Rechtsanspruch und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt.
Um Ihnen Ihre Förderung so einfach wie möglich zu machen, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Fragen zum BayFHolz im Folgenden zusammengefasst!
Dämmstoff-Material |
Verbautes Volumen |
Dichte (inkl. Holzfeuchte) |
Verbaute Holzmasse (ohne Zusatzstoffe) kg |
Gebundenes CO2
kg |
Zuschuss (gerundet)
€ |
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Holzfaserdämmplatte | 100 | 151 | 12.928 | 23.701 | 11.850 |
Holzfaser-Einblasdämmung* | 100 | 7.245 | 3.623 | ||
Holzfaser-Dämmmatte* | 100 | 7.245 | 3.623 | ||
Zellulose Einblas-Dämmstoff | 100 | 80 | 4.050 | 7.245 | 3.623 |
Hanf-/Flachsvlies | 100 | 45 | 3.230 | 5.922 | 2.961 |
Expandierter Kork | 100 | 38 | 7.273 | 13.333 | 6.667 |
Stroh | 100 | 100 | 9.091 | 16.667 | 8.333 |
Förderfähig ist der Neubau, die Erweiterung und Aufstockung von Gebäude kommunaler Gebietskörperschaften sowie mehrgeschossigen Gebäuden in Holzbauweise ab Effizienzhaus-55-Niveau.
Gebäude kommunaler Gebietskörperschaften: Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Altersheime etc. mit mindestens 300 m2 Bruttogeschossfläche
Mehrgeschossige Wohngebäude: Gebäudeklasse 3, 4 und 5 nach Art. 2 Bayerische Bauordnung mit mindestens drei Wohneinheiten und einer Bruttogeschossfläche von mindestens 300 m2. Bei einer Aufstockung müssen mindestens zwei Wohneinheiten mit einer zusätzlichen Bruttogeschossfläche von mindestens 100 m2 realisiert werden.
Die Gebäude und Baumaßnahmen müssen mindestens auf Effizienzhaus-Niveau 55 ausgeführt werden und folgende Anforderungen:
*Berechnung der CO2-Bindung von Holzfaser-Einblasdämmung und -Dämmmatte
Diese Dämmstoffe sind im Berechnungstool noch nicht aufgeführt, so dass sie gemäß Richtlinie dem nächstliegenden Datensatz zuzuordnen sind – z. B. Material mit ähnlicher Dichte. Wir empfehlen, Gutex Thermoflex und Gutex Thermofibre der Kategorie „Zellulose-Einblas-Dämmstoff“ zuzuordnen.
Zu den förderfähigen Baustoffen zählen die in der jeweils aktuellen Version des Berechnungstools aufgeführten Vollholzprodukte und Holzwerkstoffe sowie Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen.
Förderanträge reichen Sie schriftlich oder elektronisch vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsstelle unter Verwendung der jeweils aktuell gültigen Antragsformulare einzureichen. Bewilligungsstelle ist die örtlich zuständige Regierung.
Die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Für bereits begonnene Vorhaben kann keine Förderung gewährt werden.
Das Bayerische Holzbauförderprogramm ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.