BayFHolz Förderung

Holzfaserdämmung in Bayern zahlt sich aus

Bayerische Förderrichtlinie Holz – BayFHolz

Mit der Richtlinie zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern unterstützt der Freistaat den Klimaschutz. Und Ihren Geldbeutel: mit 500 € Zuschuss pro gebundener Tonne CO₂.

Bayern belohnt Bauherren mit einem Zuschuss von 500 € pro Tonne CO2, die durch die Verwendung von Vollholzprodukten, Holzwerkstoffen sowie Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen gebunden wird. Die maximale Gesamtzuwendung beträgt 200.000 € je Baumaßnahme. Bitte beachten Sie, dass die Förderung ohne Rechtsanspruch und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt. 

Um Ihnen Ihre Förderung so einfach wie möglich zu machen, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Fragen zum BayFHolz im Folgenden zusammengefasst!

Wie viel Förderungszuschuss bringt die BayFHolz?

Und welche Dämmstoffe sind förderfähig? Die Antwort ist: verschiedene. Die Höhe des Zuschusses hängt immer von der Menge an gebundenem CO2 ab. Sie möchten es genauer wissen? Wir haben für Sie nachgerechnet:
Dämmstoff-Material

Verbautes Volumen

 
m3

Dichte  (inkl. Holzfeuchte)

 
kg/m3 (lutro)

Verbaute Holzmasse (ohne Zusatzstoffe)

kg

Gebundenes CO2

  

kg

Zuschuss (gerundet)

  

Holzfaserdämmplatte 100 151 12.928 23.701 11.850
Holzfaser-Einblasdämmung* 100     7.245 3.623
Holzfaser-Dämmmatte* 100     7.245 3.623
Zellulose Einblas-Dämmstoff 100 80 4.050 7.245 3.623
Hanf-/Flachsvlies 100 45 3.230 5.922 2.961
Expandierter Kork 100 38 7.273 13.333 6.667
Stroh 100 100 9.091 16.667 8.333

Gut zu wissen: Förderanforderungen, Antragstellung & Co.

Zur BayFHolz gibt es viele Fragen. Wir haben die häufigsten für Sie gesammelt und beantwortet:
Welche Gebäude und Baumaßnahmen werden gefördert?

Förderfähig ist der Neubau, die Erweiterung und Aufstockung von Gebäude kommunaler Gebietskörperschaften sowie mehrgeschossigen Gebäuden in Holzbauweise ab Effizienzhaus-55-Niveau.

Gebäude kommunaler Gebietskörperschaften: Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Altersheime etc. mit mindestens 300 m2 Bruttogeschossfläche

Mehrgeschossige Wohngebäude: Gebäudeklasse 3, 4 und 5 nach Art. 2 Bayerische Bauordnung mit mindestens drei Wohneinheiten und einer Bruttogeschossfläche von mindestens 300 m2. Bei einer Aufstockung müssen mindestens zwei Wohneinheiten mit einer zusätzlichen Bruttogeschossfläche von mindestens 100 m² realisiert werden.  

Wie lauten die Förderanforderungen?

Die Gebäude und Baumaßnahmen müssen mindestens auf Effizienzhaus-Niveau 55 ausgeführt werden und folgende Anforderungen:

  • Die Tragwerkskonstruktion muss überwiegend aus Holz bestehen. Mindestens muss die tragende Konstruktion der Gebäudehülle sowie ein weiteres tragendes Bauteil in Holzbauweise realisiert werden.
  • Das Holz und die Holzbauteile müssen aus nachweislich nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
  • Die von den kohlenstoffspeichernden Baustoffen erzielte CO2-Bindung muss mittels der jeweils aktuellen Version des bereitgestellten Berechnungstools (s. Spalte links unter „Formulare“) nachgewiesen werden.


*Berechnung der CO2-Bindung von Holzfaser-Einblasdämmung und -Dämmmatte
Diese Dämmstoffe sind im Berechnungstool noch nicht aufgeführt, so dass sie gemäß Richtlinie dem nächstliegenden Datensatz zuzuordnen sind – z. B. Material mit ähnlicher Dichte. Wir empfehlen, Gutex Thermoflex und Gutex Thermofibre der Kategorie „Zellulose-Einblas-Dämmstoff“ zuzuordnen.

Welche Baustoffe werden gefördert?

Zu den förderfähigen Baustoffen zählen die in der jeweils aktuellen Version des Berechnungstools aufgeführten Vollholzprodukte und Holzwerkstoffe sowie Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Förderanträge reichen Sie schriftlich oder elektronisch vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsstelle unter Verwendung der jeweils aktuell gültigen Antragsformulare einzureichen. Bewilligungsstelle ist die örtlich zuständige Regierung.

Die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Für bereits begonnene Vorhaben kann keine Förderung gewährt werden.

Das Bayerische Holzbauförderprogramm ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.

Weitere Möglichkeiten zur Förderung & Finanzierung

Ökologische Dämmung lohnt sich – auch finanziell. Zum Beispiel dank Steuerbonus oder KfW-Förderung.