Grundsätzlich unterteilt man Normen im Bauwesen in Verfahrens-, Produkt- und Prüfnormen. Verfahrensnormen regeln die fachgerechte Ausführung von Bauwerken. Produktnormen empfehlen z. B. den Einsatz von Baustoffen oder Bauteilen wie Dämmstoffen nach den im Einbauzustand erwarteten Anforderungen in verschiedene Anwendungsgebiete. Und Prüfnormen definieren die Verfahren, mithilfe derer die Industrie die Eigenschaften ihrer Produkte einheitlich nachweisen kann.
Doch was genau bedeutet das für Ihr Bauprojekt? Und welche der vielen verschiedenen DIN-Normen sind für Sie und Ihr Dämmvorhaben relevant? Wir klären Sie auf!
Entwickelt werden Normen in Arbeitsausschüssen, an denen Vertreter aus Industrie, Handel, Handwerk, Wissenschaft, aus staatlichen Einrichtungen oder Prüfinstituten teilnehmen. Geprüft, anerkannt und veröffentlicht werden sie vom Deutschen Institut für Normung (DIN) mit Sitz in Berlin. Grundsätzlich entsprechen Normen Handlungsempfehlungen. Etliche DIN-Normen sind jedoch verpflichtend, da die offizielle Baugesetzgebung an vielen Stellen auf sie verweist.
Im besonderen Maße für die Ausführung von Wärmedämmung interessant, sind folgende Normen:
Alle baulichen Maßnahmen, die der Senkung von Energiekosten für Heizen und Kühlen sowie der Erhöhung der Raumbehaglichkeit dienen, zählen zum Wärmeschutz. Dieser resultiert aus dem Zusammenspiel von Wand-, Decken- und Dachaufbau, Heizung, Lüftung und Klimatechnik sowie Wärmedämmung. Grundsätzlich wird zwischen winterlichem und sommerlichem Wärmeschutz unterschieden: Der winterliche Wärmeschutz vermeidet Wärmeverluste durch die Gebäudehülle – der sommerliche Wärmeschutz Wärmeeinträge.
Außerdem trägt die Wärmedämmung zum Feuchte- und Witterungsschutz von Gebäuden bei: Feuchteschutz zielt auf die Vermeidung von Feuchtigkeit in Bauteilen ab – Witterungsschutz auf das Eindringen von außen. Warum ist dies so wichtig? Feuchtigkeit kann nicht nur die Bausubstanz beeinträchtigen, sondern auch zu Schimmelbildung und unangenehmem Raumklima führen.
Die DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden beschreibt die Anforderungen an den Wärme-, Feuchte- und Witterungsschutz von Gebäuden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als gesetzliche Vorgabe nimmt darauf mehrfach Bezug. Die Norm gilt für die Planung und Ausführung von Aufenthaltsräumen in Hochbauten einschließlich Nebenräumen, die auf Innenraumtemperaturen > 19 °C beheizt werden.
Natürlich besteht größtes Interesse daran, Menschen, Tiere und Dinge vor Brand zu schützen. Auch dazu trägt Dämmung bei. Der Gesetzgeber regelt den baulichen Brandschutz über die Bauordnungen der Länder (LBO), die auf die DIN 4102 verweisen.
Grundlage des baulichen Brandschutzes ist die Einordnung von Baustoffen und Bauteilen hinsichtlich ihres Brandverhaltens. Baustoffe wie Beton, Glas, Stahl oder Dämmstoffe werden in Baustoffklassen eingeteilt – Bauteile wie Wände, Decken, Dächer, Türen etc. in Feuerwiderstandsklassen. Die Baustoffklassen besagen, wie leicht ein Material zu entzünden ist und wie intensiv es brennt. Die Feuerwiderstandsklassen geben an, wie viele Minuten ein Bauteil einem Feuer standhält, ohne dass es wesentliche Funktionseigenschaften verliert. Die Einteilung in die Klassen erfolgt national nach DIN 4102, europäisch harmonisiert seit 2001 nach DIN EN 13501.
...Klasse nach DIN 4102-1 |
...sichtliche Anforderung |
... EN 13501-1 |
... kein Rauch |
... kein brennendes Abfallen/Abtropfen |
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A1 | nicht brennbar | A1 |
X |
X |
A2 | nicht brennbar | A2 - s1, d0 |
X |
X |
B1*)
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schwer entflammbar
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B-s1, d0 oder C - s1, d0 |
X |
X |
A2 - s2, d0 oder A2 - s3, d0 |
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X |
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B - s2, d0 oder B - s3, d0 |
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X |
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C - s2, d0 oder C - s3, d0 |
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X |
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A2 - s1, d1 oder A2 - s1, d2 |
X |
X |
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B - s1,d1 oder B - s1,d2 |
X |
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C - s1,d1 oder C - s1,d2 |
X |
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A2 -s3, d2/ B - s3,d2/ C - s3,d2 |
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B2*)
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normal entflammbar
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D - s1,d0 oder d - s2, d2 |
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X |
D - s3,d0 oder E |
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X |
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D - s1, d1 oder D - s2, d1 |
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D - s3, d1 oder D - s1, d2 |
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D - s2, d2 oder D - s3, d2 |
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E - d2 |
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B3**) | leicht entflammbar**) | F**) |
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*) Angaben über hohe Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen/Abfallen im Verwendbarkeitsnachweis und in der Kennzeichnung
**) leicht entflammbare Baustoffe dürfen nicht verwendet werden. Dies gilt nicht, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht mehr leicht entflammbar sind.
Quelle: FeuerTrutz, aus Brandschutz Kompakt 2017/2018, S. 298
Ermittelt wird das Brandverhalten anhand der genormten Prüfverfahren. Sie stellen sicher, dass wir Hersteller unsere Produkte einheitlich prüfen und so vergleichbare Ergebnisse erzielen. Diese Ergebnisse werden auf Antrag bauaufsichtlich geprüft und fließen in die Ihnen vorzulegenden Verwendbarkeitsnachweise ein. Welche Baustoff- und Feuerwiderstandsklassen in den verschiedenen Konstruktionen eines Gebäudes verwendet werden dürfen, legen wiederum die Bauordnungen der Bundesländer (LBO) sowie Sonderbauverordnungen fest.
Brandschutz: ein Thema, viele Begriffe
Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten der Bewohner im Brandfall. Ein Brandschutzplan ist ein Grundrissplan vom Gebäude, der alle maßgeblichen Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege abbildet. Eine Brandschutzplanung durch Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz ist dann erforderlich, wenn bei der Umsetzung von z. B. Sonderbauten Abweichungen vom Baurecht erforderlich sind.
Dämmstoffe haben erheblichen Einfluss auf den Schallschutz eines Gebäudes. Wie stark sie Schall schlucken, hängt vor allem von ihrem Raumgewicht als Schallwiderstand und ihrer Porosität bzw. schallabsorbierenden Wirkung ab. Ebenfalls ausschlaggebend ist die Befestigung der Dämmung, da diese als Schallbrücke die Schallübertragungfördert.
Die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau bildet den geltenden Rahmen für die Schalldämmung im Hochbau. Sie regelt den bauaufsichtlich geforderten Mindestschallschutz, ihr Beiblatt 2 die Anforderungen an einen erhöhten Schallschutz. Mit der Norm sollen Bewohner vor unzumutbaren Lärmbelästigungen und gesundheitlichen Schäden geschützt werden. Außerdem regelt sie die verschiedenen Nachweisverfahren für den Schallschutz im Baugenehmigungsverfahren und enthält Hinweise auf mögliche Fehler bei der Ausführung des Schallschutzes. Steht die Qualität des Schallschutzes zur Debatte, kann diese bei einer so genannten Güteprüfung ermittelt werden. Auch diese ist in der DIN 4109 geregelt. Zusätzlich zu dieser Norm kommen die anerkannten Regeln der Technik zum Tragen. Sie umfassen die Anforderungen, die „üblichen Wohnungsbau“ zu erwartungsgemäß zu erfüllen sind.